21 Rennen stehen in der MotoGP-Saison auf dem Plan. Das sind zwei mehr als in den bisherigen Rekordjahren 2018 und 2019. Trotz der höheren Anzahl an Grands Prix blieb es bislang aber bei einer Obergrenze von sieben Motoren pro Fahrer und Saison. Im Fall der Concession-Hersteller waren es neun Motoren.

In einem Online-Meeting am 8. Mai reagierte die Grand Prix Commission nun darauf. Vertreter von MotoGP-Promoter Dorna, Motorradweltverband FIM, Team-Vereinigung IRTA und Herstellerbund MSMA beschlossen eine Vergrößerung des erlaubten Motorenkontingents.

Sollten tatsächlich 19 oder mehr der 21 geplanten Rennen stattfinden, darf jeder Fahrer ein Triebwerk mehr einsetzen. Zehn sind es dann also für Concession-Hersteller Aprilia, acht für alle anderen Hersteller. Dieser zusätzliche Motor darf aber erst vom 19. Saisonlauf an verwendet werden.

Die nun eingeführte Regelung gilt nur für die laufende Saison, darüber hinaus weicht das Reglement etwas ab. Entscheidend ist fortan der Umfang des vor Saisonbeginn erstellten Kalenders. Umfasst dieser weniger als 21 Rennen, bleibt es wie bislang bei sieben bzw. neun Motoren. Umfasst das Programm 21 oder 22 Läufe, sind acht bzw. zehn Motoren erlaubt.

Die Strafe für ein Überschreiten der Motorenobergrenze bleibt gleich. Braucht ein Fahrer ein zusätzliches Triebwerk, muss er beim nächsten Rennen aus der Boxengasse starten.