Während des Japan-Events der MotoGP in Motegi am vergangenen Wochenende kam die Grand-Prix-Kommission bestehend aus FIM, IRTA, MSMA und dem Technikverantwortlichen der MotoGP zusammen. Besprochen wurden einige Reglementanpassungen für die Jahre 2018 und 2019. Motorsport-Magazin.com hat alle wichtigen Änderungen in der Übersicht:

Kurz angerissen wird der Einsatz von Airbag-Systemen in den Rennkombis der Piloten. Bereits 2016 erklärte die Grand-Prix-Kommission, dass deren Einsatz ab 2018 zur Pflicht werden würde. Einige Hersteller wie Dainese und Alpinestars versorgen ihre Fahrer bereits mit dem System, ab 2018 müssen jedoch alle Piloten damit ausgestattet sein.

Neue Wildcard-Regeln

Auch zum Thema Wildcard-Einsätze in der Königsklasse gibt es für die kommende Saison neue Regelungen. Jeder Hersteller darf pro Saison drei Wildcards einsetzen, also drei Rennen mit einem Wildcard-Piloten bestreiten. Das gilt allerdings nicht für Hersteller, die Zugeständnisse von Dorna und Co. erhalten. Diese Teams dürfen sechs Mal im Jahr einen Wildcard-Einsatz fahren.

Mika Kallio darf sechs Wildcard-Einsätze fahren, Foto: KTM
Mika Kallio darf sechs Wildcard-Einsätze fahren, Foto: KTM

Mit anderen Worten, Ducatis regelmäßiger Wildcard-Pilot Michele Pirro darf ab dem nächsten Jahr dreimal pro Jahr WM-Einsätze als Wildcard fahren, KTM-Fahrer Mika Kallio dürfte sechsmal antreten. Für alle gilt aber, dass diese Einsätze nie bei aufeinanderfolgenden GPs stattfinden dürfen.

Je Fahrer sind drei Motoren für die Wildcard-Einsätze zulässig, Neues ausprobieren dürfen die Hersteller mit diesen Piloten aber nicht. Das Reglement gibt klar vor, dass Motor-Spezifikation, alle Teile der Einheits-ECU und andere Elektronik dem Stand der übrigen Bikes des jeweiligen Herstellers entsprechen müssen.

Test-Reglement für 2018 und 2019 erneuert

In Sachen Testfahrten gibt es ebenfalls einige Änderungen für die kommenden zwei Jahre. An der Anzahl der Testtage hat sich nichts geändert. Die MotoGP-Hersteller dürfen auch 2018 weiterhin fünf private Testtage außerhalb der offiziellen IRTA-Tests durchführen. Allerdings darf ab dem kommenden Jahr nicht mehr in der Sommerpause getestet werden. Für die Saison 2018 würde diese Testsperre vom 16. Juli bis 02. August 2018 gelten. Außerdem dürfen nur drei Testtage auf Strecken verwendet werden, auf denen der jeweilige Grands Prix des Jahres erst stattfindet. Die restlichen zwei müssen also auf Strecken verbraucht werden, wo das Rennwochenende in dieser Saison bereits bestritten wurde.

Für das Jahr 2019 gelten dieselben Regeln, jedoch wird die Anzahl der offiziellen dreitägigen Tests außerhalb Europas auf zwei reduziert. Von den fünf privaten Testtagen pro Team müssen dann jedoch mindestens zwei zwischen dem letzten Event der Saison und dem 30. November stattfinden. Die übrigen Testtage können Teams und Hersteller verteilen, wie sie wollen, solange sie die ohnehin geltenden Regeln für Testfahrten einhalten.