Durch die ständige Ausweitung des Rennkalenders ist die MotoGP gezwungen, Testfahrten zu reduzieren. Für Hersteller, die nicht von Concessions profitieren, also Honda, Ducati, Yamaha und Suzuki, gibt es überhaupt keine privaten Testtage mehr für Einsatzfahrer. Im Jahr 2020 kann abseits der Rennwochenenden also nur noch bei den Wintertests in Sepang, Katar und Jerez, bei den Montagstests in Jerez, Barcelona und Brünn sowie dem Zweitagestest in Misano gefahren werden.

Dadurch sind die Hersteller aber kaum mehr in der Lage, möglichen Piloten für die Zukunft eine Ausfahrt auf ihren Motorrädern zu gewähren. Das wäre nur erlaubt, wenn einer der Einsatzfahrer etwa aufgrund einer Verletzung pausieren müsste. Die Grand Prix Commission, bestehend aus Vertretern von Promoter Dorna, Motorrad-Weltverband FIM, Herstellerbund MSMA und Teamvereinigung IRTA hat sich daher in ihrem letzten Meeting am 27. November in Madrid auf eine Regeländerung geeinigt.

Künftig dürfen Teams ihre Einsatzfahrer für Teile oder gesamte Testfahrten ersetzen. Einzige Einschränkung ist, dass die Höchstzahl an erlaubten Testtagen eingehalten wird. Es dürfen also nicht Einsatzfahrer und der jeweilige Ersatzpilot parallel auf der Strecke sein. Außerdem müssen Ersatzfahrer zuerst vom Selektionskomitee abgesegnet werden.

Weniger Einschränkungen für Wildcards

Lockerungen gibt es auch bei der Vergabe von Wildcards. Bislang durften die Hersteller nicht an zwei aufeinanderfolgenden Rennwochenenden Wildcard-Piloten an den Start schicken. Diese Regelung gibt es ab 2020 für die Hersteller mit Concessions, also KTM und Aprilia, nicht mehr.

Für diese Werke, die im Gegensatz zur Konkurrenz sechs statt drei Wildcards pro Saison vergeben dürfen, war es schwierig, dieses Angebot sinnvoll zu nützen. Vor allem, wenn wie im Fall von Aprilia Testfahrer Bradley Smith auch in der MotoE engagiert ist und deshalb an den Rennwochenende der Elektroklasse nicht MotoGP fahren darf.