Am Freitag um 09:30 Uhr Ortszeit veröffentlichten die Stewards in Silverstone ihr Urteil im Kopie-Protest zwischen Racing Point und Renault. Racing Point wurde schuldig gesprochen, die hinteren Bremsbelüftungen unrechtmäßig designt zu haben und wurde zu insgesamt 400.000 Euro Strafe und 15 Punkten Abzug in der Konstrukteurs-WM verdonnert.

Doch damit scheint der Fall nicht abgeschlossen: Wie die FIA am Samstagvormittag bestätigte, haben gleich fünf Rennställe angekündigt, Einspruch gegen das Urteil einlegen zu wollen. Dabei handelt es sich um Ferrari, McLaren, Renault, Williams und Racing Point selbst.

Wichtig: Die fünf genannten Rennställe haben zunächst einmal nur fristgerecht eine Absichtserklärung bei der FIA eingereicht. Aufgrund der Komplexität des Falls wurde die Frist auf 24 Stunden nach Veröffentlichung des Urteils verlängert, eigentlich müssten Absichtserklärungen eine Stunde nach Urteilsverkündung eingereicht werden.

Wie viele Rennställe die Berufung tatsächlich durchziehen, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Um die Formalitäten dafür zu erfüllen, bleiben weitere 96 Stunden, also fünf Tage. Die Berufungen müssen über den nationalen Motorsportverband des jeweiligen Teams eingelegt werden, eine Kaution muss hinterlegt werden.

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Kommt es tatsächlich zur Berufung, muss sich das International Court of Appeal der FIA mit dem Fall befassen. Die Formel 1 würde folglich noch Wochen über die Thematik diskutieren. Beim FIA Berufungsgericht handelt es sich um ein unabhängiges Gremium, dessen Verwaltung losgelöst von der FIA ist.

Während Racing Point darauf plädiert, komplett unschuldig zu sein, stören sich Renault, Ferrari, McLaren und Williams am Strafmaß. Für sie kommt Racing Point zu glimpflich davon. Vor allem fordern die Konkurrenten, dass der Rennstall die nach Technischem Reglement legalen Teile nicht mehr einsetzen darf, weil das Design der hinteren Bremsbelüftungen unrechtmäßig entstanden ist, wie aus dem Urteil hervorgeht.