Sky wird ab der kommenden Formel-1-Saison 2018 die Königsklasse des Motorsports nicht länger übertragen. Während die F1 im Free-TV bei RTL bis 2020 wie gewohnt zu sehen sein wird, hat sich Sky dagegen entschieden, die entsprechenden Fernsehrechte für diese Zeitspanne zu erwerben.

"Der Grund für diese Entscheidung ist eine deutliche Veränderung des Marktes für Sport-Lizenzrechte. Der drastische Anstieg der Preise führt dazu, dass wir uns künftig auf Rechte konzentrieren wollen, die Sky mit einer möglichst hohen Exklusivität erwerben und ausstrahlen kann", lässt der Sender wissen.

Genau dieses Ziel war bei der Formel 1 nicht zu erreichen, weil RTL dem Pay-TV-Angebot mit Deutschland-Sitz in München zuvorgekommen war und weiter kostenlos alle Formel-1-Rennen übertragen wird.

Formel-1-Fans sauer auf Sky: Kündigungswelle rollt los

"Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, doch ist und bleibt es unser großes Bestreben, unseren Kunden Premium-Rechte zu fairen und stabilen Preisen anzubieten, die nicht bzw. nicht vollständig im frei empfangbaren Fernsehen zu sehen sind", teilt Sky weiter mit, verweist auf zahllose andere Angebote anderer Sportarten - von Fußball bis Tennis.

Die Formel-1-Fans teilen diese Argumentation nicht. In den Kommentaren unter der Bekanntgabe-News auf Motorsport-Magazin.com, bei Facebook und in diversen Fanforen machen die User ihrem Ärger Luft über das erneut ausgedünnte Sportpaket - und wollen nicht nur in Einzelfällen raus aus ihren Verträgen, die sie im schlimmsten Fall gerade erst abgeschlossen oder verlängert hatten.

Sky macht Schluss mit Formel 1: Sonderkündigungsrecht?

Doch lässt sich das Sky Sport-Abo so einfach kündigen? Besteht vieleicht sogar ein Sonderkündigungsrecht? Unter Ziffer 1.1.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sky heißt es: "Bei der inhaltlichen Gestaltung, Abänderung und/oder Anpassung der einzelnen Kanäle, sonstigen Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines sonstigen Dienstes, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt. "

Genau dieser ominöse Gesamtcharakter dürfte für einen Abonnenten, der das Sky-Sportpaket vor allem wegen der Formel 1 gebucht hat, durch den F1-Abschied des Senders wohl kaum noch erhalten bleiben. Doch Sky sieht das anders. Wie bei einer ganz ähnlichen Diskussion um die Bundesliga-Übertragungen (Sky überträgt nicht länger "Alle Spiele, alle Tore", wie lange Zeit geworben) im vergangenen Sommer meint Sky auch im Fall der Formel 1: nein, kein Sonderkündigungsrecht.

Sky: Formel 1 nie exklusiv, kein Hauptbestandteil des Sportpakets

Erste Begründung: "Da der Gesamtcharakter des Sport-Pakets bestehen bleibt, besteht nach unserer Auffassung kein Sonderkündigungsrecht." Zweites Argument: "Formel 1 ist nur eine von vielen Sportarten innerhalb des Sport Pakets, zudem war die Formel 1 nie ein exklusiver Inhalt von Sky."

Als Motorsport-Magazin.com den bekannten Kölner Anwalt für Medienrecht, Christian Solmecke*, auf das Thema anspricht, ist der nicht überrascht. "Wie schon bei der Diskussion um die Bundesligarechte stellt Sky hier auf Ziffer 1.1.2 seiner AGB ab. Davon war auszugehen", sagt Solmecke. Das sei ähnlich wie schon bei der Diskussion um die Bundesligarechte im vergangenen Sommer.

Bis hierhin kann Solmecke die Argumentation des Senders nachvollziehen: "Mit der Formel 1 fällt zwar ein Zugpferd des Sport-Pakets weg, dennoch überträgt Sky weiterhin für seine Kunden zahlreiche andere Sportarten." Dass anders als in der Bundesliga nicht nur das Spiele-Kontingent reduziert wird, sondern die F1 bei Sky gar völlig gestorben ist, mache keinen Unterschied. "Es macht die Kunden-Chancen aber in keinem Fall schlechter", so Solmecke.

Prominenter Medienanwalt widerspricht Sky:
Kunden genießen sehr wohl Sonderkündigungsrecht

Kunden-Chancen? Also doch eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit? Für Solmecke durchaus: "Dennoch bin ich der Ansicht, dass Kunden auch hier ein Sonderkündigungsrecht genießen", sagt der Anwalt. Der Grund ist eine zweite Ziffer der Sky-AGB: 1.1.4. Hier werde es interessant, so Solmecke. Was der Medienrechts-Experte meint, wird mit Blick auf den entsprechenden Passus sofort klar.

Im Wortlaut: "Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, sonstiger Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern oder anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen (z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte) (...) erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Kunden rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Kunde ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung in Textform zu kündigen. (...)"

Solmecke dazu: "Betrifft die Änderung einen auch gesondert zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements (was hier mit Sky-Sport der Fall ist), so sind Kunden berechtigt, lediglich diesen Bestandteil in Textform zu kündigen. Insofern können Kunden meiner Auffassung nach sogar wählen, ob sie ihr gesamtes Sky-Abonnement kündigen wollen, oder nur das Sky-Sport-Paket."

Formel 1 2018 fix bei RTL: Alle Rennen live im Free TV (04:29 Min.)

RTL-Übertragung kein 100 Prozent-Ersatz für Sky

Sky weist jedoch auch noch ausgerechnet mit dem Free-TV-Angebot der einstigen Konkurrenz von RTL ein Sonderkündigungsrecht zurück, liefert sogar on top einen Hinweis, Sky-Kunden könnten die Formel 1 über den Sky-Receiver ja "ohne umständlich die Empfangsart wechseln zu müssen" weiter auch bei RTL empfangen.

Doch dort gibt es Werbung. Sprich: Einen identen Ersatz zum Umfang der Sky-Übertragung liefert RTL nicht. Zumal Sky sämtliche Sessions live zeigte, RTL nur Qualifyings, Rennen und auf dem Schwesterkanal n-tv meist ein Training pro Wochenende.

Solmecke: Skys RTL-Argument ist Unfug

Auch Christian Solmecke hält daher wenig von dieser Logik. "Dieses Sky-Argument ist Unfug. Neben der Werbefreiheit konnten Sky-Kunden, anders als bei RTL, u.a. auch einzelne Kameraperspektiven frei wählen. Für zahlende Kunden, die das Sport-Paket primär wegen der Formel 1 abonniert haben, ist es am Ende des Tages zwar erfreulich, dass die Formel 1 künftig zumindest auf RTL erhalten bleibt, für das konkrete Sky-Sport-Abonnement, für das Kunden Geld zahlen, spielt dieser Umstand jedoch überhaupt keine Rolle", stellt Solmecke klar.

Sky & Kunden: Vergleich wie bei Ärger um Bundesliga-Rechte?

Theoretisch könnte RTL hier aber nachlegen, dürfte vertraglich ebenfalls alles übertragen. Das galt allerdings schon zuvor, wurde seitens der Kölner nur nie genutzt. Als neuer Exklusiv-Anbieter in Deutschland erscheint dieser Schritt jedoch zumindest etwas wahrscheinlicher, dürfte sich die Reichweite um einen Teil der zwangsabgewanderten Sky-Kunden steigern. Eine Rolle für das mögliche Kündigungsrecht bei Sky spielt das jedoch nicht.

Insgesamt scheint es somit trotz der völligen F1-Flaute bei Sky auf eine ähnliche Lösung hinauszulaufen wie im Fall der Fußball-Bundesliga: Wer vorab aus seinem Vertrag hinaus möchte, muss auf die Kulanz der Pay-TV-Senders hoffen. Bei den Fußball-Fans bedeutete dies zumeist einen Vergleich, bei der sich Sender und Kunde jeweils ein Stück entgegen kamen.

*Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.