Die FIA zeigt sich gegenüber Manor Racing kulant. Der Anfang des Jahres insolvent gegangene Rennstall, für den Pascal Wehrlein 2016 in der Formel 1 debütierte, erhält von den Offiziellen seine Startgebühr für die Formel-1-Saison 2017 zurück.

Manor hatte im November 2016 für seine Teilnahme an der diesjährigen Saison eine Einschreibegebühr in Höhe von 521.289 US Dollar hinterlegt, was in Euro umgerechnet einer Summe von 444.160 Euro entspricht. Diese beinhaltete auch die 6.194 US Dollar (5.277 Euro) für den WM-Punkt, den Wehrlein in Österreich für das Team erzielte.

Rechtlich hat Manor keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des geleisteten Antrittsgeldes. Im Regelfall behält die FIA die Einschreibegebühren bankrottgegangener Teams ein. Im Fall von Manor hatte man ein Nachsehen. Die Rückzahlung wird von der FIA als eine "Geste der Kulanz zur Hilfe der Zahlung ausstehender Schulden" begründet.

Im vollen Umfang wird der Rennstall die Gebühr trotz aller Gnade der FIA nicht zurückerhalten. "Die FIA hat entschieden die Startgebühr zurückzuerstatten, abzüglich der angefallenen administrativen Kosten für den Einschreibungsprozess", heißt es im Statement der Offiziellen.

Wehrleins WM-Zähler hielt Manor lange Zeit auf dem neunten Platz in der Konstrukteurs-WM. Beim vorletzten Saisonrennen in Brasilien erzielte Felipe Nasr jedoch zwei Punkte für Sauber, wodurch Manor in der Gesamtwertung auf den zehnten und letzten Platz abrutschte. Dadurch entgingen dem Team wichtige Preisgeld-Millionen.

Der Verlust dieses Geldes sorgte letztendlich dafür, dass Just Racing Services, die Muttergesellschaft des Teams, am 31. Januar 2017 den Betrieb einstellte. Nachdem kein Investor zur Fortsetzung des Formel-1-Engagements gefunden werden konnte, zog Teambesitzer Stephen Fitzpatrick die Nennung des Rennstall im März zurück und besiegelte damit das Schicksal von Manor.