Tag der Entscheidung für Sebastian Vettel. Ausgerechnet an seinem 30. Geburtstag tagt an diesem Montag, dem 3. Juli 2017, die FIA in der Causa Baku-Rammstoß. In Paris untersucht der Motorsportweltverband den Zusammenstoß des Ferrari-Piloten mit Mercedes' Lewis Hamilton beim Aserbaidschan GP noch einmal ganz genau.

Um eine Anklage gegen Sebastian Vettel handelt es sich dabei jedoch (noch) nicht, lediglich die Hintergründe und Umstände der Kollision mit Hamilton sollen näher untersucht werden. Daraufhin will die FIA entscheiden, ob - zusätzlich zu der zehn Sekunden Boxenstopp-Strafe im Rennen selbst - weitere Maßnahmen nötig sind, sprich, ob der Fall Vettel vor den Internationalen Sportgerichtshof der FIA gebracht wird.

Mitteilen will die FIA ihre Entscheidung kurzfristig - noch vor dem Österreich GP. Motorsport-Magazin.com verrät bereits jetzt, wie es im Fall einer Anklage weitergehen würde.

Fristen: Anhörung wohl kaum vor Sommerpause

Zunächst wird es keine schnelle Entscheidung - ob nun Strafe oder Freispruch - geben. Gleich in Österreich drohen Vettel somit keine Sanktionen. Bringt FIA-Präsident Jean Todt den Fall tatsächlich vor das Internationale Tribunal (IT), so werden die Mühlen wie auch sonst bei Gerichtsverfahren nicht im F1-Tempo mahlen: Ist die Anklage erhoben, so wird den FIA-Direktionen zufolge dem Beklagten zur Stellungnahme zunächst eine Frist von mindestens 15 Tagen eingeräumt. Diese Frist gilt daraufhin auch für die Klägerseite, sofern eine weitere Antwort erforderlich erscheint. Liegen alle Stellungnahmen vor, so vergehen zur Begutachtung weitere bis zu 15 Tage bis zur eigentlichen Anhörung.

Insgesamt also 45 Tage. Sollten die gegenseitigen Stellungnahmen zügiger eingehen, also nicht erst kurz vor Ablaufen der jeweiligen Fristen, könnte sich der Prozess zwar beschleunigen, doch erscheint eine Anhörung selbst vor dem Großbritannien GP als nahezu ausgeschlossen - zumal es sich dabei auch noch um ein Back-to-back-Rennen handelt, die Beteiligten ohnehin im Vollstress operieren. Somit könnte sich die tatsächliche Verhandlung auch gut und gerne bis zur Sommerpause verzögern.

Dennoch könnte Vettel auf anderem Weg schon in Silverstone ein Strafe blühen: wegen der Strafpunkte. Seit Baku kommt Vettel hier auf neun - bei zwölf folgt automatisch eine Rennsperre beim folgenden GP. In Österreich sollte der Ferrari-Pilot damit umso zahmer um den Red Bull Ring jagen.

Absichtsfrage irrelevant, Vorgeschichte nicht

Zurück zum FIA-Tribunal: Kommt es tatsächlich zu einer Anhörung, so entscheidet letztlich eine einfache Mehrheit über Wohl und Wehe. Insgesamt besteht das Tribunal aus 36 Richtern, der Anhörung selbst muss ein Panel von wenigstens drei Personen vorstehen, darunter ein 'Präsident der Anhörung', dem bei Gleichstand die Entscheidungshoheit obliegt.

Interessant: In die Entscheidungsfindung gehen auch frühere Vergehen ein, also auch Vettels recht prall gefülltes Strafpunkte-Konto und sein knappes Entrinnen einer Verhandlung vor dem IT erst im Vorjahr, als Vettel FIA-Renndirektor auf das Übelste beschimpft, erst nach einer aufrichtigen Entschuldigung bei Whiting und Todt einer Anklage entronnen war.

"Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, bezieht (das Tribunal) die Schwere der Tatsachen, das Ausmaß der Schuldigkeit sowie die Vorgeschichte und den Charakter der Person mit ein, um die Natur und Schwere der Sanktionen zu bestimmen", heißt es dazu in den Statuten der juristischen und disziplinarischen Regeln der FIA.

Der Vorfall in Mexiko ist es unterdessen auch, der eine mögliche Anhörung vor dem IT mitunter erst auf den Tisch gebrachthat. Damals teilte die FIA nämlich mit: "Wir möchten bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass bei einem zukünftigen Zwischenfall, ähnlich jenem in Mexiko, disziplinarische Maßnahmen getroffen werden, indem der Vorfall dem internationalen FIA Tribunal zur Beurteilung vorgelegt wird." Bezieht man "ähnlich" hier auf eine Schädigung des Ansehens der FIA, könnte diese Instanz durchaus als erfüllt eingestuft werden. Auch darum wird es am Montag in Paris gehen.

Noch dazu spielt die im konkreten Fall viel diskutierte Frage der Absicht keine Rolle. "Sofern nicht anders angegeben sind Handlungen oder Verstöße strafbar, egal ob sie vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurden", heißt es dazu in den Statuten.

Mexiko 2016 könnte auf Vettel böse zurückwirken, Foto: Sutton
Mexiko 2016 könnte auf Vettel böse zurückwirken, Foto: Sutton

Berufung möglich

Kommt die Kammer nach Prüfung und Einbeziehung all dieser Aspekte zu dem Schluss, dass Vettel für schuldig befunden wird, so stellt der International Sporting Code den Richtern eine ganze Reihe möglicher Strafen zur Verfügung (Auflistung und Bewertung unten).

Doch selbst nach Ausspruch einer Strafe muss der Fall nicht zu den Akten gehen: Um die letzte Instanz der Gerichtsbarkeit handelt es sich beim IT noch nicht. Erachtet Vettel das Maß einer möglichen Strafe als unangemessen, so kann der WM-Leader Einspruch einlegen, den Fall durch das Internationale Berufsgericht (ICA) neu aufrollen lassen.

Vettel: Mögliche Urteile & Strafen

Keine weiteren Maßnahmen: Damit könnte Vettel zwar für schuldig befunden, seine Boxenstopp-Strafe aber als ausreichend eingestuft werden.

Geldstrafe: Auch hiermit würde die FIA herausstellen, dass Vettels Verhalten nicht in Ordnung war - aber nicht in den Titelkampf eingreifen.

Disqualifikation: Nicht wenige hielten die Boxenstopp-Strafe gegen Vettel für zu lasch, sahen die schwarze Flagge als angebrachtes Strafmaß. "Natürlich hätten wir eine härtere Strafe aussprechen können. Aber Hamilton hatte keinen Schaden und wir wollten die WM nicht zu sehr beeinflussen", erklärte Renn-Steward Paul Gutjahr dem 'Blick' die Beweggründe. Das könnte das IT anders sehen und damit Hamilton und Vettel in letzter Konsquenz zu punktgleichen WM-Leadern machen.

Punktabzug: Nachträgliche Änderungen an Rennergebnissen sind nicht gerne gesehen. Mit einem Punktabzug könnte das IT dies umgehen.

Strafversetzung: Eine Grid-Strafe kommt potentiell auch in Frage, ist sogar die übliche Sanktion, hat ein Fahrer eine Kollision verursacht. Wie etwas zuletzt Carlos Sainz in Kanada.

Rennsperre: Viel härter geht nicht mehr. Auch eine komplette Rennsperre für einen GP kommt in Frage - wegen der Prozessdauer (s.o.) dann vermutlich erst nach der Sommerpause. Allerdings erscheint diese Sanktion angesichts der Verhältnismäßigkeit, Stichwort Schwere des Vergehens, als zumindest fragwürdig, erfolgte der Unfall doch bei geringer Geschwindigkeit.

WM-Ausschluss: Die drakonischste Möglichkeit einer Strafe ist dieselbe Sanktion wie sie Michael Schumacher 1997 nach seinem Rammstoß in Jerez gegen Jacques Villeneuve ereilte. Im Fall Vettel erscheint das jedoch extrem unverhältnismäßig - Schumacher hatte Villeneuve immerhin bei vollem Rennspeed getroffen.