Die wenigen aufmüpfigen Anwohner des Red Bull Rings in Spielberg mussten vor dem österreichischen Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage einstecken. Eine zehnköpfige Gruppe, unter ihnen auch der Ring-Ombudsmann Karl Arbesser, hatte Beschwerde eingelegt, da bei der Umsetzung der "Teilrealisierungsstufe 1" nicht gemäß des Umweltverträglichkeitsbescheids des Landes Steiermark gehandelt worden sei.

Kritisiert wurde, dass im Zuge des Umbaus des Red Bull Rings vom Bescheid abgewichen und etwa ein Erdwall aufgeschüttet wurde, anstatt der Errichtung des im Bescheid vorgesehenen Gebäudes. Der Erdwall wurde mittlerweile aber schon lange wieder abgetragen und an seiner Stelle der sogenannte Voestalpine Wing errichtet, in dem sich unter anderem das Pressezentrum befindet. Des Weiteren wies das Gericht auch Bedenken bezüglich des Lärms zurück.

"Ein Urteil, das wir zur Kenntnis nehmen", kommentierte Arbesser die Niederlage gegenüber der Kleinen Zeitung. Ob die Gruppe, die sich die Anwaltskosten aufteilt, nun das Höchstgericht anrufen wird, ist noch offen. Ein weiteres Verfahren läuft derzeit übrigens noch: Die Anwohner schalteten den Verwaltungsgerichtshof ein, um prüfen zu lassen, ob ihnen das Land Steiermark bei der Bewilligung der Formel 1 Parteienstellung zugestehen hätte müssen.