Wie schnell war Schumacher?

Im Vorfeld der Pressekonferenz kursierten bereits Gerüchte über die Geschwindigkeit, mit der Michael Schumacher am 29.12.2013 schwer stürzte. Die Geschwindigkeit sei gering gewesen, hieß es. Staatsanwalt Patrick Quincy wollte das noch nicht endgültig bestätigen: "Für mich ist es schwierig, anhand der Filmaufnahmen die Geschwindigkeit zu bewerten", so der Franzose.

Stephane Bozon, Kommandant der Gebirgsgendamerie von Savoyen, ging etwas mehr ins Detail: "Wir können beim Verhalten von Herrn Schumacher nicht erkennen, dass er mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war oder die Geschwindigkeit dem Gelände nicht angepasst war. Er ist eine kleine Wende gefahren, seine Spur führt eher parallel zum Hang und der Hang war sehr flach", so Bozon. Allerdings wollte auch er noch keine endgültige Auskunft über die Geschwindigkeit geben, Spezialisten werden den Film in den nächsten Wochen dahingehend weiter analysieren.

Ist Schumacher abseits der Piste gefahren?

Diese Frage beantwortete der Staatsanwalt mit einem klaren Ja. "Herr Schumacher ist von der Piste abgewichen und hat den Schnee zwischen blauer und roter Piste befahren. Er hat sich im Bereich außerhalb der Piste bewegt", bestätigte Quincy. "Zwischen 3 und 6 Meter abseits der markierten Piste ist er auf einen Stein gestoßen und hat das Gleichgewicht verloren. Er ist mit dem Kopf voraus auf einen Felsen geprallt, der etwa 3,5 Meter entfernt war." Dieser Felsen sei 8 Meter von der markierten Piste entfernt, gelegen sei Schumacher 9 Meter von der markierten Piste entfernt.

War die Piste ausreichend gesichert?

Hier verunfallte Schumacher, Foto: adrivo Sportpresse GmbH
Hier verunfallte Schumacher, Foto: adrivo Sportpresse GmbH

Im Vorfeld kam die Frage auf, ob die Betreiber der Piste in Meribel für den Unfall haftbar gemacht werden könnten. Ein französischer Anwalt hatte zum Teil schwere Vorwürfe erhoben. Quincy stellte nun deutlich klar: "Es gibt Normen in Frankreich, die festlegen, welche Pflichten der Betreiber einer Skipiste hat. Diese Normen wurden eingehalten." Klagen seien bislang noch nicht eingegangen.

Was war mit Schumachers Ausrüstung?

Über Schumachers Ausrüstung wurde im Vorfeld spekuliert. Quincy betonte: "Die Skier waren in perfektem Zustand, also quasi neu. Sie sind nach unserer Erkenntnis nicht die Ursache des Unfalls. Wir haben aber Spuren entdeckt, die belegen, dass die Skier über einen Felsen gerutscht sind. Das führte zum Unfall." Bestätigen konnte der Anwalt, dass Schumachers Helm nach dem Aufprall auf den Felsen zerbrochen war.

Gibt es ein Video vom Unfall?

Auch darüber gab es im Vorfeld der Pressekonferenz wilde Spekulationen. Ein Skifahrer wollte den Unfall zufällig aus dem Lift gefilmt haben, wie der Spiegel berichtet. "Wir haben bislang keinerlei Kontaktaufnahme von dem Zeugen erhalten. Unter allen Vorbehalten: Ich habe so meine Zweifel, ob es diesen Film wirklich gibt", dementierte Staatsanwalt Quincy die Gerüchte, wonach der Urlauber Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen habe. "Der Film, von dem der Spiegel spricht, ist ein Mysterium", verdeutlichte er noch einmal. Dass Schumacher mit einer Helmkamera unterwegs war, die Bild- und Tonmaterial beinhaltet, bestätigte er hingegen.

Was hat die Helmkamera aufgezeichnet?

"Der Film bestätigt, was wir bereits wussten", so Quincy. Die Kamera war zum Zeitpunkt des Sturzes eingeschaltet und hat die verhängnisvolle Szene auch gefilmt. Das Video beginnt rund zwei Minuten vor dem Unfall. Dass Schumacher zuvor einem anderen Skifahrer geholfen hätte, zeigt der Film nicht. Staatsanwalt Quincy: "Es ist nicht die ganze Abfahrt auf dem Film zu sehen. In den zwei Minuten können wir nicht erkennen, dass er jemandem zu Hilfe gekommen ist. Wir sehen keine andere Person, nur den Unfall."

Da es sich bei der Kamera lediglich um eine Helmkamera handelt, ist das Bildmaterial insgesamt nicht besonders aufschlussreich. "Man sieht, was man mit einer Helmkamera sehen kann. Das Sichtfeld ist sehr begrenzt." Ton zeichnete das Gerät ebenfalls auf, Ski auf Pulverschnee seien darauf zu hören, so Quincy. Allerdings wollte er daraus keine Schlüsse ziehen, auch hier sollen Experten weiter Aufschluss geben.

Wie geht es weiter?

Klar ist, dass die Untersuchungen weiter andauern. Weitere Zeugen sollen befragt werden, zudem weitere Gutachten erstellt werden. Die gesamte Auswertung kann noch einige Wochen lang andauern.