Die Vorbereitung der etwas anderen Art scheint zumindest nicht geschadet zu haben. Bevor Alex Albon am Sonntag auf dem Nürburgring seinen ersten Sieg in der DTM feierte, drehte er seine ersten Runden auf der berühmten Nordschleife des Eifel-Kurses. Dabei war der ausrangierte Formel-1-Fahrer allerdings nicht mit seinem aus der DTM vertrauten Ferrari 488 GT3 unterwegs, sondern mit einem etwas weniger aufregenden Vertreter.

Für die erste Runde auf der berühmtesten Rennstrecke der Welt am Donnerstag vor dem Beginn des Rennwochenendes musste der Mietwagen herhalten! Mit einem Citroen C3 - brachiale 110 PS in seiner stärksten Ausführung - tuckerte Albon über den 20 Kilometer langen Eifel-Kurs.

Ob die Mietwagenfirma vom Nordschleifen-Ausflug so begeistert gewesen ist? Die meisten Unternehmen verbieten derlei 'Übungsfahrten auf Rennstrecken' in ihren AGBs... "Vielleicht bekomme ich dafür 2.000 Euro Strafe oder so", erzählte Albon mit einem Grinsen im Gesicht von seinem überschaubar schnellen Erlebnis bei den Touristenfahrten.

Es sollte nicht die letzte Nordschleifen-Runde des 25-Jährigen an diesem Wochenende gewesen sein. Am Samstagabend sattelte Albon zusammen mit AF-Corse-Teamkollege Liam Lawson auf einen an der Strecke gemieteten Porsche GT3 RS um. Mit dem 500-PS-Sportwagen und Sat.1-Experte Timo Scheider - zweifacher DTM-Champion und Sieger des 24h-Rennens 2003 - als Instruktor, ging es schon etwas mehr nach vorne.

"Am Samstag hatte ich den Porsche, meine Freundin (Profi-Golferin Lily Muni He; d. Red.) und Familie dabei", sagte Albon, der zur Saisonhalbzeit den vierten Platz in der DTM-Meisterschaft belegt. "Das war eine Erfahrung und hat großen Spaß gemacht! Ich würde da gern bald mal wieder was anderes fahren als einen Citroen. Das ist eine sehr coole Strecke!"

Ob Teamkollege Lawson, der am Nürburgring ein unglückliches Wochenende mit mehr Kollisionen (3) als Punkten (0) erlebte, nach den ersten Erfahrungen noch einmal wie am Samstagabend bei Albon einsteigen würde? "Als Beifahrer würde ich nie wieder mit Alex fahren!"

Albon ist nicht der erste DTM-Pilot mit Formel-1-Vergangenheit, den die Nordschleife in ihren Bann gezogen hat. 2020 schnappte sich Robert Kubica während des DTM-Wochenendes einen BMW M4 und ließ es ordentlich krachen. Für den Polen waren es wie bei Albon die ersten Runden auf der anspruchsvollsten Rennstrecke der Welt. Kubica kehrte sogar zurück und startete mit PROsport Racing und einem Porsche Cayman in der Nürburgring-Langstrecken-Serie (NLS).

Albon im Mietwagen auf der Nordschleife gesichtet

Eine mögliche Strafe seitens der Mietwagenfirma würde Albon zwar verschmerzen können. Die Chancen dafür stehen aber zumindest nicht schlecht. Bilder von Albons Nordschleifen-Fahrt sind - bei richtiger Suche - öffentlich einsehbar im Internet auffindbar. So hat auch Motorsport-Magazin.com nach einem Hinweis mehrere Fotos des in London lebenden Thailänders am Steuer des silberfarbenen Citroen gesehen - deutsches Kennzeichen einer bekannten Mietwagen-Firma inklusive.

Welche Strafe konkret Albon drohen könnte, ist nicht bekannt. Fakt ist aber, dass einige Unternehmen die sogenannten Touristenfahrten auf der Nordschleife in ihren AGBs untersagen. Mieter haften demnach für alle Folgen, die sich aus der Verletzung für eingegangene Verpflichtungen ergeben.

Mietwagen-Firmen verbieten Touristenfahrten auf Nordschleife

Bei Europcar heißt es etwa bei der Aufzählung, für welche Zwecke die Verwendung des Mietwagens nicht erlaubt ist: "Nutzung des Fahrzeugs für Rennen, auch soweit die Rennstrecke für die Allgemeinheit für Test- und Übungsfahrten freigegeben ist (so genannte Touristenfahrten). Dies gilt auch für Fahrten außerhalb befestigter Straßen, für Zuverlässigkeitstests, Geschwindigkeitstests oder für die Teilnahme an Rallyes, Wettrennen, Fahrsicherheitstrainings oder Testläufen, unabhängig davon, wo diese stattfinden und ob diese offiziell sind oder nicht".

Die meisten Mietwagen-Firmen können bei einer Vertragsverletzung die sofortige Rückgabe des Fahrzeuges (zu Kosten der Mieter) sowie Schadensersatz in nicht genannter Höhe verlangen. Die Annahme, dass es sich bei der Nordschleife um eine öffentliche Straße handelt und die Fahrt mit dem Mietwagen deshalb legal sei, schließen viele Firmen durch Einschränkungen in ihren AGBs aus.

So heißt es etwa bei Sixt: "Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten", ebenfalls nicht "für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings" sowie "auf Rennstrecken".