Es ist der Traum vieler Motorsport-Fans: Einmal selbst am Steuer eines Rennwagens über eine echte Rennstrecke sausen! Die lange Gerade hinunter preschen, durch flüssige Kurvenkombinationen hindurch gleiten und dann vor der nächsten Haarnadel hart in die Eisen steigen, bevor wieder gefühlvoll das Gaspedal durchgedrückt wird, um ja mit perfekter Traktion aus der Kurve herauszukommen. Da schwebt jedes Racer-Herz auf Wolke sieben.

Mit sogenannten Touristenfahrten, etwa auf der Nürburgring Nordschleife oder auch dem Grand-Prix-Kurs, ist die Erfüllung dieses Traums sogar zum Greifen nah! Jeder Autofahrer kann mit seinem privaten Pkw oder Motorrad den legendären Asphalt befahren. Denn die Strecke wird an veranstaltungs- und testfreien Tagen für touristische Fahrten freigegeben, in deren Rahmen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten.

Mit dem Mietwagen auf die Rennstrecke: Ist das erlaubt?

Daraus folgern einige Schnelldenker: Wenn die Nordschleife eine ganz normale Kraftstraße ist, auf der man der StVO unterliegt, dann darf ich dort auch problemlos einen ganz normalen Mietwagen von einer Autovermietung bewegen... Aber Pustekuchen! Mit dieser Annahme liegen sie komplett falsch.

Warum? Ganz einfach: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mietwagenanbietern wie zum Beispiel Sixt und Hertz verbieten den Einsatz ihrer Fahrzeuge bei Motorsportveranstaltungen. So heißt es bei Sixt etwa: "Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten."

Ähnlich verhält es sich zum Beispiel auch bei Avis, die auf Nachfrage von Motorsport-Magazin.com auch gleich den Grund für diese Klausel in den AGB nennen: "Aufgrund des erhöhten Sicherheits- und Unfallrisikos sind entsprechende Fahrten auf der Nordschleife gemäß der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Avis Autovermietung ausgeschlossen."

Diese Vorgehensweise der Autovermieter ergibt durchaus Sinn, schließlich ist es der gleiche Grund, warum viele Rennsportliebhaber nicht mit ihren privaten Autos auf der Rennstrecke fahren möchten. Denn eine Ausfahrt auf der Nordschleife bringt natürlich erhöhten Verschleiß etwa an den Reifen und Bremsen mit sich. Ganz zu schweigen davon, dass die Unfallgefahr ungleich höher ist.

Zählen Touristenfahrten auf einer Rennstrecke als Motorsport-Event?

Motorsportfans lieben die Nordschleife, Foto: Porsche
Motorsportfans lieben die Nordschleife, Foto: Porsche

Wer jetzt glaubt, eine weitere Lücke in den AGB gefunden zu haben, weil Touristenfahrten ja keine Motorsport-Veranstaltung seien, der wird auch mit dieser Argumentation kein Glück haben.

Der Autovermieter Europcar wies uns diesbezüglich auf folgenden Passus in seinen AGB hin, der die "Nutzung des Fahrzeugs für Rennen, auch soweit die Rennstrecke für die Allgemeinheit für Test- und Übungsfahrten freigegeben ist (so genannte Touristenfahrten)" nicht erlaubt. Dies gilt übrigens auch für Fahrten außerhalb befestigter Straßen, für Zuverlässigkeitstests, Geschwindigkeitstests oder für die Teilnahme an Rallyes, Wettrennen, Fahrsicherheitstrainings oder Testläufe, unabhängig davon, wo diese stattfinden und ob diese offiziell sind oder nicht.

Welche Strafen drohen dem Fahrzeugmieter bei Verstößen?

Verstöße gegen diese Vorschriften sind relativ einfach nachzuweisen, da die Touristenfahrten öffentlich sind und auch von vielen Fotografen begleitet werden. Auf deren Fotos sind die typischen Leihwagen-Kennzeichen für Fachleute leicht zu erkennen. Ein Fehlverhalten kann dann zu Folgen führen.

So hält sich Europcar zum Beispiel das Recht vor, bei einer Verletzung der genannten Verpflichtungen, die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs sowie gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen. Zudem sperren viele Autovermieter betroffene Mieter und schließen sie in der Zukunft einfach aus, sodass sie kein Mietauto mehr von ihnen erhalten.

Deshalb ist es ratsam, lieber einen Nürburgring-Mietwagen von einem auf Touristenfahrten spezialisierten Anbieter zu nehmen. Der Vorteil liegt dabei klar auf der Hand: Die Autos sind nicht nur für Fahrten auf Rennstrecken freigegeben, sondern zusätzlich auch mit Überrollkäfig, Rennreifen, Rennschalensitzen und vielem mehr ausgestattet. So muss man sich weder um das eigene Auto noch um die Folgen bei einem Mietwageneinsatz Gedanken machen.

Nordschleife: Formel-1-Rennfahrer mit Mietwagen erwischt!

Alex Albon fuhr nicht nur im DTM-Auto!, Foto: DTM
Alex Albon fuhr nicht nur im DTM-Auto!, Foto: DTM

Wie schnell Mietwagenfahrer auf der Nordschleife entlarvt werden, erlebten wir in der DTM-Saison 2021. Denn da fuhr der damalige DTM-Pilot und baldige Formel-1-Rückkehrer Alex Albon mit einem Citroen C3 Mietwagen durch die legendäre "Grüne Hölle" in der Eifel.

"Vielleicht bekomme ich dafür 2.000 Euro Strafe oder so", kommentierte Albon den Vorfall mit einem Grinsen im Gesicht. Die Fotos seiner Leihwagen-Ausfahrt auf der Nordschleife waren für jedermann öffentlich einsehbar im Internet auffindbar. So schnell kann es gehen.

Und wie funktionieren Touristenfahrten auf der Nordschleife?

Wer nun auf den Geschmack gekommen ist, mit seinem Privatwagen oder einem dafür vorgesehenen Nürburgring-Mietwagen über die Piste zu düsen, dem seien folgende Infos mit auf den Weg gegeben: Touristenfahrten sind für Fahrer generell erst ab 18 Jahren erlaubt.

Es gilt wie bereits erwähnt die Straßenverkehrsordnung und das Rechtsüberholverbot. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind zwingend einzuhalten. Entsprechend sind Rennen sowie Geschwindigkeitsrekordversuche verboten. Die Fahrer müssen sich an die Grundregeln über die Fahrgeschwindigkeit halten. Die Fahrzeuge werden vor dem Befahren der Strecke auf die Einhaltung der StVZO kontrolliert.

Die Preise liegen bei 25 Euro von Montag bis Donnerstag und 30 Euro von Freitag bis Sonntag sowie an Feiertagen. Auf dem GP-Kurs kostet eine 15-minütige Ausfahrt 30 Euro.