In Deutschland darf niemand ein Auto zulassen, ohne zuvor eine Haftpflichtversicherung dafür abgeschlossen zu haben. Damit sorgt der Gesetzgeber dafür, dass niemand, an dessen Fahrzeug ein Schaden entstanden ist, für dessen Behebung selbst aufkommen muss. Auch in Fällen, bei denen andere Gegenstände oder Personen zu Schaden gekommen sind, zahlt die Haftpflichtversicherung. Aufgrund der Versicherungspflicht muss ein Versicherungsunternehmen - abgesehen von ein paar Ausnahmen - mit jedem Kunden einen Vertrag abschließen, der eine Haftpflichtversicherung benötigt.

Über die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung hinaus gibt es noch weitere Optionen, sich und sein Auto vor Ungemach zu schützen. Zu nennen sind dabei vor allem die Teil- und die Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung kommt unter anderem bei Autodiebstählen, Glasbruch, Wetterschäden und Wildunfälle auf. Die Vollkaskoversicherung greift dann, wenn bei einem Unfall das Fahrzeug des Versicherten in Mitleidenschaft gezogen wurde, wenn Vandalen das Auto beschädigt haben oder es zu einem Unfall mit Fahrerflucht gekommen ist. In den Leistungen der Vollkaskoversicherung sind zudem die der Teilkaskoversicherung enthalten. Weitere Versicherungen fürs Auto sind die Insassenunfallversicherung, die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung und der Schutzbrief.

Vor allem aufgrund der Versicherungspflicht ist der Markt der Kfz-Versicherungen ständig in Bewegung. Mit regelmäßigen Tarifanpassungen und Sonderangeboten versuchen die zahlreichen Versicherungsunternehmen, neue Kunden zu gewinnen. Daher ist es sehr zu empfehlen, stets ein Auge darauf zu werfen, welche Versicherungen gerade die günstigsten sind. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Vertragslaufzeit von Autoversicherungen maximal zwölf Monate lang sein darf. Schließt man im Laufe des Jahres eine Autoversicherung ab, dann ist die Laufzeit sogar kürzer.

Es ist nämlich üblich, dass man zum Ende eines Kalenderjahres seine Versicherung kündigen kann. Tut man dies nicht, dann verlängert sie sich automatisch um weitere zwölf Monate. Man muss also seine Autoversicherung rechtzeitig kündigen, um rasch zu einem anderen Anbieter wechseln zu können. Da eine einmonatige Kündigungsfrist einzuhalten ist, ist der Stichtag für die Kündigung einer Kfz-Versicherung der 30. November. Es gibt zwar auch Versicherer, die Verträge abschließen, die im Laufe des Jahres gekündigt werden können. Sie bilden jedoch die Ausnahme.

Unter bestimmten Bedingungen ist es aber doch möglich, vor Jahresende seine Autoversicherung zu kündigen. Sollte das versicherte Fahrzeug in eine neue Typklasse oder eine neue Regionalklasse eingestuft werden, dann hat der Versicherte das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Auch wenn es zu einem Schadensfall am eigenen Auto gekommen ist, muss der Versicherte die zwölfmonatige Vertragslaufzeit nicht einhalten. Sollte eine außerordentliche Kündigung möglich sein, dann gilt für diese ebenfalls eine einmonatige Frist.

Zum Kündigen der Versicherung - ob nun ordentlich oder außerordentlich - muss man ein Schreiben zu seiner Versicherung schicken, in dem verschiedene Angaben enthalten sein müssen. So müssen Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Unterschrift des Versicherten im Schreiben zu finden sein, dazu noch das Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs. Bei einer außerordentlichen Kündigung sollte man zudem den Grund für die Kündigung angeben - also etwa die Einstufung in eine neue Regionalklasse. In jedem Fall sollte man darum bitten, eine Bestätigung zu erhalten, sobald die Kündigung eingegangen ist. Lässt man seine Kündigung von einem Portal wie Volders erledigen, sind diese bei der Kündigung der alten Versicherung behilflich und man braucht sich keine Sorgen mehr um die korrekte Form der Kündigung machen.